Vertragsbedingungen – Hartlisberg

Das Pfadicorps Patria Bern überlässt dem Mieter das vereinbarte Pfadiheim zum ordnungsgemässen Gebrauch während dem angegebenen Zeitraum von 11.00 Uhr und bis 9.00 Uhr des darauf folgenden Morgens und für den deklarierten Zweck. Den Mietpreis entnehmen Sie bitte den Buchungsangaben oben.

Heimübergaben: Die jeweilige Heimordnung gibt Auskunft, wo Sie den Heimschlüssel übernehmen können, wobei auch der Zeitpunkt für die Heimabgabe zu vereinbaren ist. Der Schlüssel ist anlässlich der Heimabgabe persönlich zu übergeben, für die Abreisemodalitäten wird eine kooperative Zusammenarbeit erwartet. Bei Verlust des Schlüssels wird dieser zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Sperrung von CHF 50.- in Rechnung gestellt.

Reinigung: Die Reinigung der Räumlichkeiten und der umliegenden Flächen, inkl. „fötzele“ von Wiesen und Arena (Feuerstelle), ist Sache des Mieters. Beschädigtes Inventar (sofern bei der Abgabe gemeldet) und Nachreinigungen werden dem Mieter zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt. Sollten Mängel im Nachhinein entdeckt werden, können dem verursachenden Mieter zusätzlich Bearbeitungsgebühren und Entschädigungen für die betroffenen Nachmieter in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt vom Vertrag: Bei kurzfristiger Auflösung des Mietvertrags wird ein Anteil des Mietpreises in Rechnung gestellt: 50% in den drei Monaten vor Mietantritt, 80% im letzten Monat vor Mietantritt, die gesamte Miete in der Woche vor Mietantritt.

Zu Beachten: Die jeweilige Heimordnung ist integraler Bestandteil dieses Mietvertrags. Die Heimübergabe wird verweigert, bis die Mietrechnung beglichen ist und falls falsche Angaben gemacht wurden (insbesondere Falschangabe des Mietzwecks). Wird das Heim nicht zum angegebenen Zweck verwendet, geht des Mieters Nutzungsrecht unter, selbst wenn dies erst während der Miete entdeckt wird. Das Pfadicorps Patria Bern behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzuändern oder aufzulösen.

Bern im Januar 2019